• Schulbegleiter haben viele Namen, sie werden auch Teilhabeassistent, Integrationshilfe, Nachgehende Hilfe, Unterrichts- oder Inklusionshelfer genannt.
  • Das Berufsprofil: Schulbegleiter sind Personen, die Kinder mit (seelischer oder körperlicher) Beeinträchtigung in der Schule unterstützen. Das bringt unterschiedliche Aufgaben mit sich und kann von Hilfestellungen bei den Schulaufgaben bis zur körperlichen Unterstützung reichen.
  • Der rechtliche Rahmen: Wenn Kinder einen Unterstützungs- und Betreuungsbedarf haben, der durch die Förderschule nicht gedeckt werden kann, kommt die Eingliederungshilfe in Frage. Schulbegleiter müssen beantragt werden. Die Schule und die Eltern des zu begleitenden Kindes agieren hier mit dem Jugend- oder Sozialamt.
  • Die Ausbildung: Es gibt keine. Aber: Schulbegleiter müssen sich eignen. Das bedeutet, Qualifikationen in Form von Vorerfahrungen im Umgang mit beeinträchtigten Kindern oder Erwachsenen sind vorteilhaft. Persönliche Eigenschaften wie soziales Gespür und Empathie sind außerdem wichtig. Pauschal gibt es kein Rezept, sondern pädagogische Fähigkeiten zählen.
  • Die Philosophie: Hilfestellungen durch Schulbegleiter sollen die Möglichkeit der Teilhabe eines Kindes mit Beeinträchtigung am Unterricht erweitern.

(aus mitteöhessen.de)

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