Plexiglas-Kinnvisiere, die lediglich Teile des Gesichtes (Mund) bedecken, gelten nicht als Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne dieser Allgemeinverfügung und sind zu diesem Zwecke verboten. Wenn ein Gesichtsvisier benutzt wird, dann ausschließlich solche, die das gesamte Gesichtsfeld adäquat bedecken (also auch unten und an den Seiten). Es gilt die Empfehlung, auf eine Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) zurückzugreifen.

(Komplette Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg)