als Vorbeugende Maßnahme (VM) für Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, die lernzielgleich in ihren Jahrgangsstufen unterrichtet werden. Um Schüler:innen mit VM bestmöglich in ihrem Lernfortschritt unterstützen zu können, berät die Förderschullehrkraft die Klassenleitung.
von Unterstützung im Rahmen inklusiver Beschulung (IB), wenn ein Anspruch auf Sonderpädagogische Förderung (z. B. Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung) besteht.
Bevor ein Anspruch auf Sonderpädagogische Förderung – kurz: „Förderschwerpunkt“ – festgestellt wird, tagt ein Förderausschuss unter Einbeziehung der Eltern.
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